BAFA-Förderung für erneuerbare Energien ist wieder da !
Programmstopp vom 3. Mai ist wieder aufgehoben BAFA-Förderung für erneuerbare Energien ist wieder da!
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
• Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben!
• Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene
Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen!
• Ab 12. Juli 2010 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder
Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten
Technologien konzentriert, u.a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und
Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel
und hocheffiziente Wärmepumpen (JAZ entscheident).
• Nicht mehr gefördert: Anlagen im Neubau, Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung,
luftgeführte Pelletöfen und weniger effizienter Wärmepumpen.
Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
• Ebenfalls nicht mehr gefördert werden Scheitholzvergaserkessel
7. Juli 2010
Nach der Aufhebung der Haushaltssperre:
Wie geht es weiter mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP)?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Im Interesse der Planungssicherheit für Investoren und für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien hatten sich Bundesumweltministerium und Bundesministerium der Finanzen darauf verständigt, die Freigabe der bislang gesperrten 115 Millionen Euro zu beantragen, obwohl Einnahmen aus der Veräußerung der Erlöse der Emissionszertifikate in entsprechender Größenordnung derzeit nicht vorliegen. Dies war im parlamentarischen Verfahren als Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre formuliert worden. Mit der heutigen Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem MAP.
Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben
Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des MAP, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Dieser Programmstopp wird aufgehoben. Ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen (Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden!)
Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien
treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach
den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen
Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes
von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf
konzentriert werden. Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr
gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010
beim BAFA eingegangen):
Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
• Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
• luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch
dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:
• Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
• Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
• Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
Solarkollektoren:
• Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
• Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
• Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
• innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen
auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen:
• Pelletkessel
• Pelletöfen mit Wassertauscher (Speicher)
• Holzhackschnitzelkessel
Effiziente Wärmepumpen, sofern die o.a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Die neuen Förderrichtlinien sind in Kürze unter www.erneuerbare-energien.de verfügbar.
Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.
Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.


